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VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 108-IV-06, 109-IV-06 (e.A.) |
Zitiervorschläge
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18.01.2007 - 108-IV-06, 109-IV-06 (e.A.) (https://dejure.org/2007,35544)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 108-IV-06, 109-IV-06 (e.A.) (https://dejure.org/2007,35544)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beginn der Frist zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde; Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mit dem Ziel der Durchsetzung von Ansprüchen auf Herausgabe von Umzugsgut
- Wolters Kluwer
Beginn der Frist zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde; Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mit dem Ziel der Durchsetzung von Ansprüchen auf Herausgabe von Umzugsgut
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 27.02.2004 - 13 O 633/04
- OLG Dresden, 15.07.2004 - 15 U 600/04
- LG Dresden, 30.09.2004 - 13 O 633/04
- OLG Dresden, 12.07.2005 - 8 U 968/05
- OLG Dresden, 25.01.2006 - 13 W 1497/05
- VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 108-IV-06, 109-IV-06 (e.A.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VerfGH Sachsen, 16.11.2006 - 74-IV-06
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 108-IV-06
b) Ebenso wäre eine Verfassungsbeschwerde mit dem Ziel der Durchsetzung von Ansprüchen auf Herausgabe von Umzugsgut offensichtlich unzulässig, da hierfür der Rechtsweg zum Verfassungsgerichtshof nicht eröffnet ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 16. November 2006 - Vf. 74-IV-06; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 30.01.2007 - 8-IV-07
Anhörung der Eltern bei Entziehung der elterlichen Sorge
Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen haben die Gründe, die die Antragstellerin für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sein denn, das Begehren in der Hauptsache wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 108-IV-06).